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Häufig gestellte Fragen

1. Wie sind die Auswahlkriterien in den drei Programmen?
Leistung und Engagement sind die entscheidenden Kriterien bei der Stipendiatenauswahl. In erster Linie kommt es uns auf die fachliche Exzellenz an. Diese wird durch die zuständigen Fachwissenschaftler in den Auswahlkommissionen begutachtet. Darüber hinaus ist uns aber auch die Motivation der Bewerber wichtig, die nach Deutschland bzw. Norwegen wollen. Schließlich ist das gesellschaftliche Engagement von Bedeutung, also die über das Fachliche hinausgehenden Aktivitäten der Bewerber (z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten).

2. Wer kann sich um ein Stipendium bewerben?
Da wir langfristig die Beziehungen zwischen Deutschland und Norwegen stärken wollen, müssen die Bewerber deutsche oder norwegische Staatsbürger sein, die im jeweils anderen Land studieren oder forschen wollen. Den Staatsbürgern sind „Bildungsinländer“ gleichgestellt, d.h. Personen mit einem ausländischen Pass und einer entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung, die ein Studium in Deutschland oder Norwegen ermöglicht. Grundsätzlich handelt es sich um Angehörige unserer Partneruniversitäten. Wer nicht an einer solchen tätig ist, sollte sich zumindest zum Studium oder Forschungsaufenthalt an einer Partneruniversität im Zielland bewerben.

3. Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Ja. In jedem Fachbereich gibt es eine bestimmte Bewerbungsfrist, die auf den Internetseiten des Norwegischen Forschungsrats unter den aktuellen Ausschreibungen veröffentlicht ist.

4. Bis zu welchem Semester kann ich mich bewerben?
Studienstipendien: Bewerben können sich Studierende, die im letzten Jahr ihres Bachelor-Studiums stehen oder ihr Master-Studium erfolgreich und zügig angefangen haben. Promotions-/Forschungsstipendien: Bewerben können sich Promotionsstudenten, Post-Docs sowie Wissesnchaftler für Auslandsaufenthalte bis zu 6 Monaten.

5. Kann ich auch an einer Universität studieren/forschen, die nicht zum deutsch-norwegischen Netzwerk des Stipendienfonds E.ON Ruhrgas gehört?
Generell sollten sich Angehörige unserer Partneruniversitäten bewerben. Wer nicht an einer solchen tätig ist, sollte sich zumindest zum Studium oder Forschungsaufenthalt an einer Partneruniversität im Zielland bewerben. Wichtig ist, dass der Bewerber über die Betreuungszusage/Einladung eines Wissenschaftlers an der Zieluniversität verfügt.

6. Können sich ausschließlich Studierende und Forscher der Wirtschafts-, Rechts- und Politikwissenschaften bewerben?
Grundsätzlich ja. Im Sinne der Interdisziplinarität können in Ausnahmefällen auch Bewerber aus angrenzenden Fachgebieten eine Förderung erhalten, sofern sie wesentliche Themen/Aspekte der Wirtschafts-, Rechts- und Politikwissenschaften im deutsch-norwegischen Kontext erforschen. Auch Zuschüsse zu interdisziplinär angelegten und europäisch ausgerichteten Sommerschulen, Seminaren und Tagungen können beantragt werden, sofern sie die deutsch-norwegischen Beziehungen berücksichtigen.

7. Können sich Historiker weiterhin für die Förderung bewerben?
Nein. Da das Programm ausgelaufen ist, kann man sich nicht mehr für ein Stipendium bewerben. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, Tagungs- und Konferenzbeihilfen beantragen, sofern diese deutsch-norwegische Themen behandeln oder Fragestellungen untersuchen, die für Deutschland und Norwegen wichtig sind. Auch Zuschüsse für Sommerschulen sowie Forschungsexkursionen nach Deutschland und Norwegen können beantragt werden, sofern o. g. Bedingungen erfüllt sind.

8. Endet die Förderung wenn der Auslandsaufenthalt vorbei ist?
Nein. Es endet nur die finanzielle Förderung, die ideelle bleibt. Es ist uns wichtig, den Kontakt zu den ehemaligen Stipendiaten zu wahren und nach Möglichkeit sogar auszubauen. Unser Alumni-Netzwerk umfasst derzeit über 1.000 Geförderte. Das Altersspektrum reicht z.B. vom 20-jährigen Studenten bis zum 50-jährigen Professor. Zum einen möchten wir den Alumni eine Plattform bieten, um untereinander und mit uns in Kontakt zu bleiben. Zum anderen möchten wir ihnen durch Alumni-Treffen und gezielte Einladungen zu Veranstaltungen die Möglichkeit geben, sich auch fachlich weiterzubilden. Anschluss- oder Mehrfachförderungen sind möglich, setzen aber jeweils eine neue Bewerbung voraus.

9. Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet?
Der Stipendienfonds E.ON Ruhrgas und seine Partner – die E.ON Ruhrgas AG, der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und der Norwegische Forschungsrat – halten sich streng an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die in Deutschland und Norwegen gelten. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Eine Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Stipendiatenauswahl und -betreuung sowie zur Durchführung von Alumni-Maßnahmen im Sinne der Nachkontaktpflege und ggf. weiterer Förderungen.

10. Kann man auch Praktika beim Stipendienfonds bzw. bei E.ON Ruhrgas absolvieren?
Ja, diese Möglichkeit besteht sowohl für Alumni, als auch für Studierende ohne E.ON Ruhrgas-Stipendien. In jedem Fall ist es ratsam, vor einer Praktikumsbewerbung auf ausgeschriebene Praktikumsstellen zu achten und sich idealerweise auf eine konkrete Praktikumsstelle zu bewerben. Die Praktika werden grundsätzlich vergütet.

11. Ich bin Norweger (bzw. Deutscher) und bereits an einer deutschen (bzw. norwegischen) Partner-Universität tätig. Kann ich mich auch bewerben?

Nein, denn die Stipendien dienen der Förderung der akademischen Mobilität und des Austauschs. 

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Broschüre
Entdecke Norwegen!

Die Stiftungsbroschüre des Stipendienfonds E.ON Ruhrgas.

Deutsche Fassung

Norwegische Fassung